Die Erbschaftssteuer wird auf eine Zuwendung von Tode wegen erhoben:
- Sie betrifft die einzelnen Erben oder Vermächtnisnehmer und nicht die Erbengemeinschaft als solches.
Trotzdessen ein kurzer Hinweis: Es gibt zwei Arten von Erbschafts-Steuersystemen:
- Erbnachlasssteuer
- Erbanfallsteuer
Vgl. Steuersysteme
Alles Weitere unter:
Literatur
- ZWEIFEL MARTIN / BEUSCH MICHAEL / HUNZIKER SILVIA, Erbschafts- und Schenkungssteuerrecht, Basel 2020
Judikatur
- BGE 111 II 421 (Erbschaftssteuern sind persönliche Erbenschulden, die ohne ausdrückliche Anordnung des Erblassers nicht dem Nachlass belastet werden dürfen)
- BGE 108 Ia 252 (Doppelbesteuerung bei Immobilienaktien?)
- BGE 131 I 409 (Leibrente; doppelbesteuerungsrechtliche Behandlung des Rückgewährbetrages im Todesfall)
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Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
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