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Erbschaftssteuer / Schenkungssteuer

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Gegenstand der Schenkungssteuer

Rechtsgebiet:
Erbschaftssteuer / Schenkungssteuer
Stichworte:
Erbschaftssteuer, Schenkungssteuer
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Schenkung

= freiwillige und unentgeltliche Zuwendung unter Lebenden von Geld, Sachen und Rechten irgendwelcher Art.

» Weiterführende Informationen zum Schenkungsrecht in der Schweiz

3 Kriterien einer Schenkung:

  • Allgemeiner Kausalzusammenhang zwischen der Entreicherung des Schenkers und der Bereicherung des Beschenkten,
  • Unentgeltlichkeit des Vermögenszugangs (Fehlen einer Gegenleistung),
  • „animus donandi“ (Schenkungswille).

  • «Der Wille der unentgeltlichen Zuwendung bildet ein begriffsnotwendiges Merkmal der gemischten Schenkung.
  • Es ist willkürlich, auf einem Rechtsgeschäft allein aufgrund des objektiven Verhältnisses zwischen Leistung und Gegenleistung eine Schenkungssteuer zu erheben, ohne das Vorliegen eines Zuwendungswillens zu prüfen.»

Quelle: BGE 118 Ia 497 ff., Regeste

Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

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