Bankgeheimnis
Bankgeheimnis und erwachsenenschutzrechtliche Mitwirkungspflichten Dritter
Bankgeheimnis
- Gesetzliche Grundlage
- Grundsatz
- Bankkundengeheimnis
- Ausnahme
- Eidgenössische / kantonale Bestimmungen über die Zeugnispflicht und über die Auskunftspflicht gegenüber Behörden
- Mitwirkungspflicht
- Gesetzliche Grundlage
- Grundsatz
- Mitwirkungspflicht der Beteiligten / Dritter
- Bei der Abklärung des Sachverhalts
- Wahrung der schutzwürdigen Interessen
- Erwachsenenschutzbehörde trifft erforderliche Anordnungen
- Nötigenfalls zwangsweise Durchsetzung
- Ausnahmen
- Bedingte Mitwirkungspflicht
- Berufsträger
- Ärzte
- Zahnärzte
- Apotheker
- Hebammen
- ihre Hilfspersonen
- Bedingung
- Ermächtigung durch geheimnisberechtigten Person
- Entbindung vom Berufsgeheimnis durch die vorgesetzte Stelle
- Berufsträger
- Keine Mitwirkungspflicht
- Geistliche
- Rechtsanwälte
- Verteidiger
- Mediatoren
- ehemalige Beistände für das Verfahren
- Bedingte Mitwirkungspflicht
- Wirkungen für eine Bank
- Mitwirkungspflicht (+), keine Ausnahme
- Herausgabe von Urkunden
- mündliche / schriftliche Auskünfte
- Zeugenaussage
- Duldung von Augenscheinen
- Möglichkeit der zwangsweisen Durchsetzung
- Beschränktes Verweigerungsrecht der Bank
- Gesetzliche Grundlage
- Inhalt
- Interessenabwägung
- Geheimhaltungsinteresses
- Interesses an der Wahrheitsfindung
- Interessenabwägung
- Beschränktes Verweigerungsrecht der Bank
- Grenzen
- Unverhältnismässigkeit
- Rechtswidrigkeit
- Empfehlenswert
- Abwarten / Fordern einer vollstreckbaren / rechtskräftigen Verfügung der Erwachsenenschutzbehörde
- Mitwirkungspflicht (+), keine Ausnahme
- Auftragsrechtliche Meldepflicht
- Gesetzliche Grundlage
- Voraussetzung
- Anhaltspunkte, dass der Auftraggeber voraussichtlich dauernd urteilsunfähig wird
- Gebotenheit der Anzeige aufgrund Interessenwahrung
- Rechtsfolge
- Meldepflicht des Beauftragten
- an Erwachsenenschutzbehörde
- am Wohnsitz des Auftraggebers
- Wirkungen für die Bank
- Vertragsverhältnis mit dem Kunden ist ein Auftrag / enthält zumindest auftragsrechtliche Elemente
- → Meldepflicht (+)
- Gebotenheit aufgrund Interessenwahrung
- Unmöglichkeit der Kontrolle und Überwachung des Auftraggebers durch den Auftraggeber aufgrund der Urteilsunfähigkeit
- Interessenabwägung
- Geheimhaltungsinteresse des Kunden
- Interesse des Kunden an behördlichen Massnahmen zum Schutz seines Vermögens
- Gebotenheit aufgrund Interessenwahrung
- Auskunftsrecht der Erwachsenenschutzbehörde
- Gesetzliche Grundlage
- Unaufgeforderte jährliche Zurverfügungstellung der Konto-, Depot- und Versicherungsauszüge an Erwachsenenschutzbehörde
- Gesetzliche Grundlage
- Exkurs
- Melderecht
- Gesetzliche Grundlage
- Sehr zurückhaltender Umgang
- Bankgeheimnis
- ZGB 443 Abs. 1 S. 2
- Melderecht
- Missachtung Bankgeheimnis oder Mitwirkungs- / Meldepflichten
- Schadenersatzpflichtigkeit
- Voraussetzungen
- Widerrechtlichkeit
- Schaden des Betroffenen
- Kausalität
- Verschulden
- Voraussetzungen
- Schadenersatzpflichtigkeit
Literatur
- ZONDLER GEORG / NÄF PATRICK, Die Banken und das Erwachsenenschutzrecht, AJP 2013 232 ff.
- STUPP ERIC / BACHMANN SIMON in: ROSCH DANIEL / BÜCHLER ANDREA / JAKOB DOMINIQUE (Hrsg.), Erwachsenenschutzrecht, 2. Auflage, Basel 2015,
Judikatur
Bankmitarbeiter als Beistand?
Unzulässigkeit
- Interessenkollision
- Entfallen der Beistandsbefugnisse, ZGB 403 Abs. 2
- Ziffer 3 Richtlinien für Vermögensverwaltungsaufträge der Schweizerischen Bankiervereinigung (SBVg; 2010)
- Vermögensverwaltungsauftrag wird der Bank selber und nicht einem leitenden Bankorgan einem Bankmitarbeiter persönlich erteilt
Literatur
- ZONDLER GEORG / NÄF PATRICK, Die Banken und das Erwachsenenschutzrecht, AJP 2013 232 ff.
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
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