LAWINFO

Erwachsenenschutz

QR Code

Ablieferungspflicht

Rechtsgebiet:
Erwachsenenschutz
Stichworte:
Erwachsenenschutz, Erwachsenenschutzrecht
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG
  • Ablieferungspflicht
    • Pflicht zur Ablieferung der Ausführungsergebnisse (OR 400 Abs. 1)
      • Vereinnahmte Gelder
      • Gekaufte oder erhaltene bewegliche Sachen
        • Röntgenbilder des Arztes
        • Etc.
      • Pflicht zur Verzinsung der Gelder, mit deren Ablieferung der Beauftragte im Rückstand ist
  • Herausgabepflicht / Rückbehaltungsrecht
    • Kraft Auftrags erworbene Gegenstände
      • Herausgabepflicht (+), soweit Auftraggeber seinerseits allen Verbindlichkeiten nachgekommen ist (OR 401 Abs. 1)
    • Eigenleistung des Beauftragten
      • Rückbehaltungsrecht, wenn Zahlungsrückstände des Auftraggebers
  • Legalzession von Forderungen
    • = Automatischer Forderungserwerb
    • Hat der Beauftragte für Rechnung des Auftraggebers in eigenem Namen Forderungsrechte gegen Dritte erworben, so gehen sie auf den Auftraggeber über, sobald dieser seinerseits allen Verbindlichkeiten aus dem Auftragsverhältnis nachgekommen ist (OR 401 Abs. 1)
  • Aussonderung beweglicher Sachen
    • Bewegliche Sachen
      • Grundsatz
        • Aussonderungsanspruch
          • Herausgabepflicht der beweglichen Sachen, die der Beauftragte in eigenem Namen, aber für Rechnung des Auftraggebers zu Eigentum erworben hat (OR 401 Abs. 3)
      • Ausnahme
        • Kein Aussonderungsanspruch bezüglich Sachen, die der Auftraggeber dem Beauftragten übergeben hat
        • OR 401 e contrario; vgl. BGE vom 08.07.1980; NOBEL P., in: SAG 1981 67 ff.
      • Spezialnormen
    • Geld
      • Grundsatz
      • Ausnahmen
        • Segregierung
          • Geld des Auftraggebers ist vom Geld des Beauftragten genügend individualisiert und getrennt (= segregiert)
          • Strenge Anforderungen an die Individualisierung des Aussonderungsgutes
          • Weitere Informationen finden Sie unter: Ablieferungspflicht
        • Keine genügende Individualisierung der Gelder des Auftraggebers
        • Weniger weitgehende Anforderungen an die Segregierung
      • Treuhandgelder
        • Erfordernis des Abschlusses eines schriftlichen Treuhandvertrages und Abrede der gesetzlich vorgeschriebenen minimalen Treuhandkommission zu Gunsten des Beauftragten (vgl. die einschlägigen ESTV-Merkblätter)
        • Vgl.Treuhandvertrag- Fiduzia
  • Aussonderung von Grundstücken (vgl. ZR 1970 Nr. 22).
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.

    Kontakt

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Kontakt / Help

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Anrede

    Ihr Vorname*

    Ihr Nachname*

    Firma

    Telefonnummer*

    Betreff (Interessen- / Streitgegenstand)*

    * = Pflichtfelder

    Eine Kopie der Mitteilung geht an die im Feld "E-Mail" angegebene E-Mail-Adresse.

    Vorbehalt / Disclaimer

    Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.

    Urheber- und Verlagsrechte

    Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.