Patientenverfügung
= Eine Verfügung, in der eine Person für den Fall ihrer Urteilsunfähigkeit festlegen kann, welchen medizinischen Massnahmen sie zustimmt oder nicht zustimmt, und eine Person benennen kann, welche sie bei den Entscheidungen betreffend medizinische Massnahmen vertreten soll (ZGB 370).
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Vorsorgeauftrag
= Der Vorsorgeauftrag beinhaltet eine Aufforderung an eine andere Person, bestimmte Handlungen zugunsten der auftraggebenden Person für den Fall ihrer Urteilsunfähigkeit auf den Gebieten der Personen- oder Vermögenssorge oder Vertretung im Rechtsverkehr vorzunehmen.
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Auftrag
= Der Auftrag beinhaltet als charakteristische Leistung die Übernahme einer Pflicht, zum Vorteil eines Dritten eine körperliche und / oder geistige Leistung zu erbringen (OR 394 ff.).
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Obligationsrechtliche Vollmacht
= rechtsgeschäftliche Einräumung einer Vertretungsbefugnis / Ermächtigung zur Stellvertretung (OR 32 ff.).
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Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
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