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Erwachsenenschutz

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Entschädigung

Rechtsgebiet:
Erwachsenenschutz
Stichworte:
Erwachsenenschutz, Erwachsenenschutzrecht
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Begriff

Ein Entgelt für die erbrachte Dienstleistung des Beauftragten.

Gesetzliche Grundlage

Abgrenzungen

Vom Entschädigungsanspruch sind abzugrenzen:

Aufwendungsersatz

= Ersatzpflicht des Auftraggebers für Auslagen und Verwendungen des Beauftragten

Befreiungsanspruch

= Pflicht des Auftraggebers, den Beauftragten von den auf seine Rechnung eingegangen Verbindlichkeiten zu befreien

Schadenersatz

= Haftung des Auftraggebers für den dem Beauftragten aus dem Auftrage erwachsenen Schaden

Entschädigungsanspruch

  • Umfang
    • Grundsatz
      • Massgeblichkeit der Bestimmungen im Vorsorgeauftrag:
        • Entgeltlich
        • Unentgeltlich
    • Ausnahmen (ZGB 366)
      • Festlegung einer angemessenen Entschädigung durch die Erwachsenenschutzbehörde, wenn
        • Rechtfertigung durch den Aufgabenumfang
        • Üblicherweise Entgeltlichkeit der Leistungen vom Beauftragten
  • Belastung der auftraggebenden Person (ZGB 366 Abs. 2)

TIPP

  • Klären, ob und zu welchem Stundenansatz der Vorsorgebeauftragte entschädigt werden soll.

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