Mit dem Hinterlegungsvertrag vertraut der Hinterleger dem Aufbewahrer eine bewegliche Sache an, ohne dass letzterer das Recht erhält, diese zu nutzen oder zu gebrauchen.
Die Hinterlegung lässt sich gliedern in:
Das Lagergeschäft ist die kaufmännisch-gewerbliche und entgeltliche Form der Verwahrung fremder Sachen (Waren und Wertsachen).
Überblick zur Hinterlegung
» Begriff
- Depositum regulare
- Depositum irregulare
- Lagergeschäft
- Sammelverwahrung
- Beherbergung durch Gastwirte
- Sequestration
- Sicherungshinterlegung
» Elemente
- Vergütung
- Auslagenersatz
- Haftung für Schaden
- Verwahrungspflicht
- Gebrauchsverbot
- Vermischungsverbot
- Erhaltungsmassnahmen
- Versicherungspflicht
- Drittansprache
- Rückgabepflicht
» Parteien
» Konkurs
» Anbieter
» Exkurs: Banksafe (Schrankfach)
- Banksafe-Begriff
- Banksafe-Grundlagen
- Banksafe-Abgrenzungen
- Rechtsnatur Schrankfachvertrag
- Banksafe: Ziele, Motive, Funktion
- Banksafe-Verbreitung
- Banksafekunden-Rechte
- Banken-Rechte
- Banksafe-Besitz
- Schrankfachparteien
- Schrankfachvertrag
- Zahlungsverzug Schrankfachgebühr
- Haftung
- Erbrecht
- Pfändung
- Konkurs
- Arrest
- Strafrecht
» Fazit
» Kontakt
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
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