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Forderungseingabe / Forderungsanmeldung

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Kosten

Rechtsgebiet:
Forderungseingabe / Forderungsanmeldung
Stichworte:
Forderungsanmeldung, Forderungseingabe, Forderungseingabe / Forderungsanmeldung
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Gegenstand / Zulässige Kosten

Als zulässige Kosten unter diesem Titel gelten:

  • Betreibungskosten
    • =   vom Betreibungsamt in Rechnung gestellte Gebühren und Auslagen
  • Gerichtskosten für die Beseitigung des Rechtsvorschlags
  • Konkurseröffnungskosten
  • Umtriebsspesen, sofern und soweit vertraglich vereinbart
    • Die Verzugszinsen decken den Verspätungsschaden ab.

Unzulässige Kosten

Die Kosten des Inkassovertreters dürfen dem Schuldner nicht überbunden werden [vgl. SchKG 27 Abs. 3, siehe Box]

Hinweis zum Kostenvorschuss für die Verfahrensdurchführung

  • Unseres Erachtens sind (ursprüngliche oder nachträgliche) Kostenvorschüsse zur Konkursverfahrensdurchführung keine Konkursforderungen.
  • Die vom konkursbetreibenden Gläubiger für die Durchführung des Konkursverfahrens zu leistende Kaution und der von einem Gläubiger zur Vermeidung der Verfahrenseinstellung mangels Aktiven geleistete Kostenvorschuss stellen bedingte Massaschulden, die auf die Bedingung gestellt sind, dass sie dem Gläubiger auszuzahlen sind, sofern und soweit der Liquidationserlös der allgemeinen Konkursmasse die Konkurskosten übersteigt.

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    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

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