Mit der Forderungseingabe oder dem Begleitschreiben können weitere Informationen oder Anträge an die Zwangsvollstreckungsorgane verbunden werden wie:
- Meldung verheimlichter Inventargegenstände im In- und Ausland
- Meldung anfechtbarer Rechtshandlungen (SchKG 285 ff.) (» www.paulianische-anfechtung.ch)
- Kaufsinteresse an bestimmten Inventargegenständen
- Voraus-Abtretungsbegehren zu Inventaransprüchen, namentlich in der Regel zu den Verantwortlichkeitsansprüchen, sofern und soweit kein Massainteresse zu hinterlegen ist.
Weiterführende Informationen
- Paulianische Anfechtung
- www.schkg-abtretung.ch (in Bearbeitung)
- SchKG Beschwerde
- www.schkg-klagen.ch (in Bearbeitung)
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.
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