Eine Forfaitierung beinhaltet folgende Elemente:
Forderungskauf
- Verkauf (noch) nicht fälliger Ansprüche aus Lieferungen (Waren) und Leistungen (Dienstleistungen) ins Ausland (> Grundgeschäft der Forfaitierung ist also eine Exporttransaktion / Wertbewegung über die Grenzen hinweg)
- Lieferungen
- Investitionsgüter
- Bewegliche Sachen (zB Industrieanlagen, Computer, Fahrzeuge u.ä.)
- Immobilien (zB Industrieanlagen, Verwaltungsgebäude u.ä.)
- aber auch Verbrauchsgüterlieferungen
- Commodities
- Getreide
- Oel
- usw.
- Commodities
- Investitionsgüter
- Leistungen
- Arbeitsleistung
- Ingenieurtätigkeit
- Projektentwicklungstätigkeit
- Bautätigkeit
- Montagetätigkeit
- aber auch Transporttätigkeit
- Arbeitsleistung
- Lieferungen
- Zession (Abtretung)
Gegenleistung
- Kaufpreis
- Kaufpreisberechnung
- Nominalwert
- ./. Diskont (= Zwischenzins bis zur Fälligkeit der Forderung)
- Kapitalkosten
- Risikozuschlag
- Kosten für die Aufwendungen des Forfaiteurs
- Exkurs: Zinssatz
- Refinanzierungskosten des Forfaiteurs zuzüglich seiner Zinsmarge
- Zinsmarge
- Variabel
- Einflussfaktoren
- Transaktionsvolumen
- Bonität
- Schuldner (Abnehmer / Importeur)
- Schuldnerland
- Garant
- Kaufpreisberechnung
- sofortige Bezahlung (Tilgung)
Ausschluss des Regressrechts
- Echte Forfaitierung
- „Kauf ohne Regress“
- ohne Möglichkeit bei Nichtzahlung durch den (Debitoren-)Schuldner auf den Forderungsverkäufer zurückgreifen zu können
- „Kauf ohne Regress“
- unechte Forfaitierung
- „Kauf mit Regress“
- mit Möglichkeit bei Nichtzahlung durch den (Debitoren-)Schuldner auf den Forderungsverkäufer zurückgreifen zu können
- „Kauf mit Regress“
Weiterführende Informationen unter Begriff
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.
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