Eine Forfaitierung beinhaltet folgende Elemente:
Forderungskauf
- Verkauf (noch) nicht fälliger Ansprüche aus Lieferungen (Waren) und Leistungen (Dienstleistungen) ins Ausland (> Grundgeschäft der Forfaitierung ist also eine Exporttransaktion / Wertbewegung über die Grenzen hinweg)
- Lieferungen
- Investitionsgüter
- Bewegliche Sachen (zB Industrieanlagen, Computer, Fahrzeuge u.ä.)
- Immobilien (zB Industrieanlagen, Verwaltungsgebäude u.ä.)
- aber auch Verbrauchsgüterlieferungen
- Commodities
- Getreide
- Oel
- usw.
- Commodities
- Investitionsgüter
- Leistungen
- Arbeitsleistung
- Ingenieurtätigkeit
- Projektentwicklungstätigkeit
- Bautätigkeit
- Montagetätigkeit
- aber auch Transporttätigkeit
- Arbeitsleistung
- Lieferungen
- Zession (Abtretung)
Gegenleistung
- Kaufpreis
- Kaufpreisberechnung
- Nominalwert
- ./. Diskont (= Zwischenzins bis zur Fälligkeit der Forderung)
- Kapitalkosten
- Risikozuschlag
- Kosten für die Aufwendungen des Forfaiteurs
- Exkurs: Zinssatz
- Refinanzierungskosten des Forfaiteurs zuzüglich seiner Zinsmarge
- Zinsmarge
- Variabel
- Einflussfaktoren
- Transaktionsvolumen
- Bonität
- Schuldner (Abnehmer / Importeur)
- Schuldnerland
- Garant
- Kaufpreisberechnung
- sofortige Bezahlung (Tilgung)
Ausschluss des Regressrechts
- Echte Forfaitierung
- „Kauf ohne Regress“
- ohne Möglichkeit bei Nichtzahlung durch den (Debitoren-)Schuldner auf den Forderungsverkäufer zurückgreifen zu können
- „Kauf ohne Regress“
- unechte Forfaitierung
- „Kauf mit Regress“
- mit Möglichkeit bei Nichtzahlung durch den (Debitoren-)Schuldner auf den Forderungsverkäufer zurückgreifen zu können
- „Kauf mit Regress“
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Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
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