Der Exporteur, der sich mit einem potentiellen Abnehmer (Importeur) in Vertragsverhandlungen befindet, macht sich Preisbildungsgedanken, die ihrerseits von den eigenen Refinanzierungskosten abhängen.
Der Exporteur setzt sich zur Abklärung der Refinanzierungskosten mit einem Forfaiteur in Verbindung und verlangt von ihm die Abgabe einer Offerte, d.h. eine sog.
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