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Forfaitierung

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Indikation

Rechtsgebiet:
Forfaitierung
Stichworte:
Forfaitierung
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Bei der vom Exporteur beim Forfaiteur verlangten Indikation geht es um die völlig unverbindliche Angabe eines ungefähren Forfaitierungssatzes:

Voraussetzungen

  • Mitteilung der Basisinformationen
    • Schuldner
    • Garant
    • Währung und Betrag des Grundgeschäfts
    • Fälligkeit
  • Hinweis auf Regress-Ausschluss (vorsichtshalber)
  • Mitteilung offenbarungspflichtiger Tatsachen

Indikationsinhalt

  • Forfaitierungssatz
    • =   Preis, zu dem der Forfaiteur grundsätzlich zum Abschluss Forfaitierungsvertrag einverstanden wäre
  • Forfaitierungsbedingungen des Forfaiteurs
    • =   Voraussetzungen, welche der Forfaiteur an die zu refinanzierende Forderung stellt
      • Sicherheiten
      • Garantierende oder avalierende Bank
      • Währung
      • Zahlungsbedingungen

Indikations-Wirkung

  • Antrag zur Aufnahme von Vertragsverhandlungen
    • Antrag ohne Verbindlichkeit im Sinne von OR 7 Abs. 1 bzw. kein Antrag im Rechtssinne, der einzig noch der Annahme für das Zustandekommen eines Vertrages bedürfte
    • Indikation ist einzig, aber immerhin, Grundsatzbereitschaft, einen Vertrag des indikativen Inhalts einzugehen
    • Vorbehalte in der Indikation
      • zB „unverbindliches Angebot“
      • zB „ohne Verbindlichkeit“
  • Listen mit Forfaitierungssätze
    • Den von Forfaiteuren veröffentlichen Listen von Forfaitierungssätzen bewirken gemäss OR 7 Abs. 2 keinen verbindlichen Antrag

    Kontakt

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Kontakt / Help

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

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