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Forfaitierung

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Inhalt

Rechtsgebiet:
Forfaitierung
Stichworte:
Forfaitierung
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Der Forfaitierungsvertrag hat folgende zentralen Punkte enthalten:

Grundlagen

  • Keine gesetzliche Regelung des Forfaitierungsvertrags
  • Geringe normative Regelungsdichte
  • Kurze Verträge in der Praxis
  • Keine Gerichtsentscheide (Judikatur)

Ohne-Regress-Klausel

  • =   Ausschluss des Forfaiteur-Rückgriffs auf den Forderungsverkäufer

Grundsatz / Bedeutung

  • Zentraler Punkt der Forfaitierung
  • Grundsatz ohne die Bedeutung einer absoluten Rückgriffsbarriere

Ausnahme

  • Den Forfaitisten treffen vertragliche Pflichten, deren Verletzung den Forfaiteur zur Geltendmachung von Schadenersatz bzw. zum Rückgriff berechtigen
  • Vgl. nachfolgend

Vertragsinhalt

Zum Vertragsinhalt

  • Hauptpflichten
  • Nebenpflichten
  • Gegenseitige Rechte und Pflichten der Vertragsparteien

Zur Präzisierung durch AGB

  • Dieses Vorgehen ist nur vereinzelt anzutreffen
  • Forfaitierungs-Business erfordert aufgrund der internationalen Verkehrsauffassung den Trend zur Vereinfachung
  • Vgl. trotzdessen Kombination Auftragsbestätigung und AGB

Forfaitisten-Pflichten

Hauptpflicht

  • Abtretung der Forderung an den Forfaiteur als Erwerber

Nebenpflichten

  • Haftpflicht für Veritätsrisiko
    • =   Einstehen des Verkäufers für den Bestand der Forderung
    • Verschuldensunabhängigkeit
    • Beweislast des Forfaiteur, der die Gewährleistung für Verität geltend machen will
    • Geltendmachungsprobleme beim sog. „Durchhandeln“
  • Offenbarungspflichten
    • =   Pflicht, den Forfaiteur über die für ihn wesentlichen Umstände aufzuklären
    • Aufklärungspflicht bzw. Mitteilungspflicht kraft Gesetz, Vereinbarung oder Treu und Glauben (ZGB 2)
  • Verschaffungspflichten
    • =   Pflicht im Rahmen der zessionsweisen Forfaitierung zur Verschaffung der erforderlichen Unterlagen, ohne die sich der Forfaiteur nicht gegenüber dem Abnehmer (Schuldner / Importeur) durchsetzen kann
  • Obhuts-, Mitwirkungs- und Unterlassungspflichten
    • =   Pflicht des Forfaitisten in der Zeit zwischen Abschluss des Forfaitierungsvertrages (Verpflichtungsgeschäft) und seines Vollzugs (Verfügungsgeschäft) die Dokumente bzw. das Wertpapier (Wechsel) sachgemäss zu behandeln und zu verwahren

Forfaiteur-Pflichten

Hauptpflicht

  • Kaufpreiszahlung
  • Tilgung
    • In der Regel Zug-um-Zug (Barkauf)

Nebenpflichten

  • Tragung des Delkredererisikos
  • Tragung des Transferrisikos
  • Tragung des Währungsrisikos
  • ev. Tragung des Risikos der Formungültigkeit des Wechsel
  • Tragung des Zahlstellenrisikos

Zusicherungen (Representations und Warranties)

Gegenstand und Folge

  • Die Verabredung von Zusicherungen (OR 197) zwischen den Parteien führen zu einer veränderten Risikoverteilung

Zusicherungsarten

  • Zusicherung der Einredefreiheit
  • Zusicherung der finanziellen Leistungsfähigkeit des Schuldners (Importeurs)
  • Erklärungen Dritter (Garanten; vgl. Garantien)

Besondere Sorgfaltspflichten („Introducing Bank“)

  • Die Partei, die eine Forderung am Sekundärmarkt einbringt, d.h. der weiterverkaufende Primärforfaiteur (auch: „introducing bank“) trifft eine besondere Sorgfaltspflicht
  • Eine solche Pflicht wird im internationalen Forfaitierungsgeschäft aufgrund des „Case of the Phantom Cranes“ angenommen

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