Der Forfaitierungsvertrag hat folgende zentralen Punkte enthalten:
Grundlagen
- Keine gesetzliche Regelung des Forfaitierungsvertrags
- Geringe normative Regelungsdichte
- Kurze Verträge in der Praxis
- Keine Gerichtsentscheide (Judikatur)
Ohne-Regress-Klausel
- = Ausschluss des Forfaiteur-Rückgriffs auf den Forderungsverkäufer
Grundsatz / Bedeutung
- Zentraler Punkt der Forfaitierung
- Grundsatz ohne die Bedeutung einer absoluten Rückgriffsbarriere
Ausnahme
- Den Forfaitisten treffen vertragliche Pflichten, deren Verletzung den Forfaiteur zur Geltendmachung von Schadenersatz bzw. zum Rückgriff berechtigen
- Vgl. nachfolgend
Vertragsinhalt
Zum Vertragsinhalt
- Hauptpflichten
- Nebenpflichten
- Gegenseitige Rechte und Pflichten der Vertragsparteien
Zur Präzisierung durch AGB
- Dieses Vorgehen ist nur vereinzelt anzutreffen
- Forfaitierungs-Business erfordert aufgrund der internationalen Verkehrsauffassung den Trend zur Vereinfachung
- Vgl. trotzdessen Kombination Auftragsbestätigung und AGB
Forfaitisten-Pflichten
Hauptpflicht
- Abtretung der Forderung an den Forfaiteur als Erwerber
Nebenpflichten
- Haftpflicht für Veritätsrisiko
- = Einstehen des Verkäufers für den Bestand der Forderung
- Verschuldensunabhängigkeit
- Beweislast des Forfaiteur, der die Gewährleistung für Verität geltend machen will
- Geltendmachungsprobleme beim sog. „Durchhandeln“
- Offenbarungspflichten
- = Pflicht, den Forfaiteur über die für ihn wesentlichen Umstände aufzuklären
- Aufklärungspflicht bzw. Mitteilungspflicht kraft Gesetz, Vereinbarung oder Treu und Glauben (ZGB 2)
- Verschaffungspflichten
- = Pflicht im Rahmen der zessionsweisen Forfaitierung zur Verschaffung der erforderlichen Unterlagen, ohne die sich der Forfaiteur nicht gegenüber dem Abnehmer (Schuldner / Importeur) durchsetzen kann
- Obhuts-, Mitwirkungs- und Unterlassungspflichten
- = Pflicht des Forfaitisten in der Zeit zwischen Abschluss des Forfaitierungsvertrages (Verpflichtungsgeschäft) und seines Vollzugs (Verfügungsgeschäft) die Dokumente bzw. das Wertpapier (Wechsel) sachgemäss zu behandeln und zu verwahren
Forfaiteur-Pflichten
Hauptpflicht
- Kaufpreiszahlung
- Tilgung
- In der Regel Zug-um-Zug (Barkauf)
Nebenpflichten
- Tragung des Delkredererisikos
- Tragung des Transferrisikos
- Tragung des Währungsrisikos
- ev. Tragung des Risikos der Formungültigkeit des Wechsel
- Tragung des Zahlstellenrisikos
Zusicherungen (Representations und Warranties)
Gegenstand und Folge
- Die Verabredung von Zusicherungen (OR 197) zwischen den Parteien führen zu einer veränderten Risikoverteilung
Zusicherungsarten
- Zusicherung der Einredefreiheit
- Zusicherung der finanziellen Leistungsfähigkeit des Schuldners (Importeurs)
- Erklärungen Dritter (Garanten; vgl. Garantien)
Besondere Sorgfaltspflichten („Introducing Bank“)
- Die Partei, die eine Forderung am Sekundärmarkt einbringt, d.h. der weiterverkaufende Primärforfaiteur (auch: „introducing bank“) trifft eine besondere Sorgfaltspflicht
- Eine solche Pflicht wird im internationalen Forfaitierungsgeschäft aufgrund des „Case of the Phantom Cranes“ angenommen
Weiterführende Informationen
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
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