Je nach den am Forfaitierungsvertrag beteiligten Parteien wird der „regresslose Handel“ in einen Primär- und einen Sekundärmarkt eingeteilt. Die Unterschiede bestehen in folgenden Elementen:
Primärmarkt
- Forderungen, die zwischen dem Exporteur (Lieferant, Forfaitist, Primärforfaitist) und dem ersten Forderungskäufer (Forfaiteur, auch: Primärforfaiteur)
- Schriftlicher Forderungskaufvertrag zwischen Exporteur und Forderungskäufer als Rechtsgrundausweis
Sekundärmarkt
- Forderungen, die ohne Mitwirkung des Exporteurs (Lieferant) weiterverkauft werden, von einem von einem Primärforfaiteuren an einen Sekundärforfaiteur
- Vertragsschluss mündlich, unter in der Regel schriftlicher Bestätigung
Es gibt Forfaiteure, die nur am Primärmarkt auftreten, und solche, die an beiden Märkten tätig sind und aktive Portfolios unterhalten.
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