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Forfaitierung

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Regress-Ausschluss

Rechtsgebiet:
Forfaitierung
Stichworte:
Forfaitierung
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Bei der echten Forfaitierung ist der Regress des Forderungskäufers bei Nichtzahlung des Forderungsschuldners auf den Forderungsverkäufer ausgeschlossen.

Der Regressausschluss ist der Kernpunkt der Forfaitierung.

Der Rückgriff kann aber unter bestimmten Voraussetzungen doch zulässig sein.

Ob und inwieweit ein Regress trotz Ausschlussabrede zulässig ist, muss im individuell konkreten Einzelfall geprüft werden.

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