Der sog. „Cafeteria-Ansatz“ ist Lösungsansatz, der dem FB-berechtigten Arbeitnehmer insofern ein Gestaltungsrecht (sog. „Cafeteria-Option“) einräumt, die Fringe Benefits (FB) innerhalb einer bestimmten Bandbreite nach den eigenen Bedürfnissen zu individualisieren.
Umgekehrt hat der Arbeitgeber die Möglichkeit, durch sog. „Cafeteria-Pläne“ eine Effektsteigerung ohne Kostenerhöhung zu erzielen:
- Cafeteria-Pläne im engeren Sinne
- Optionen im Bereiche Vorsorgeleistungen
- Cafeteria-Pläne im weiteren Sinne
- Nutzungswirkungs-Steigerung ohne Mehrkosten
- Förderung des Unternehmensimages
- Erweiterung des FB-Programmes
- Verdeutlichung des FB-Wertes mittels Angebots- und Kostentransparenz
Für die Anwendung von sog. „Cafeteria-Plänen“ sind die entsprechenden Parameter festzusetzen:
- Parameter
- Austauschbare Leistungen
- Anzurechnender Barbetrag je wählbare Leistung
- Verrechnungspreise oder -modus
- Bildung von Kostenklassen führen zu einer einfacheren Handhabung
- Wahlmöglichkeiten
- Wahlfreiheit des Arbeitnehmers für mehrere FB-Gegenstände
- Wahlturnus
- Üblich: 2- bis 5-jähriger Turnus
- Periodenfixierung
- Kein Übertrag auf Folgeperiode (nicht bezogene FB-Punkte verfallen)
- Restsummen
- Eine Auszahlung von Restsummen ist abzuraten (Verwaltungsaufwand; Missbrauch + Fragen der Gleichbehandlung)
- Austauschbare Leistungen
- Umsetzung
- Beträchtliche administrativer Aufwand
- Beteiligung vieler Arbeitnehmer als Voraussetzung
- Einfache Reglemente zu den Cafeteria-Plänen
- Wahlmöglichkeiten einschränken
Die Vorteile von „Cafeteria-Modellen“ sind:
- Bezug von FB nach den persönlichen Wünschen bzw. Bedürfnissen der Arbeitnehmer
- Feedback zur Attraktivität der FB-Programme
- Bessere Information über FB-Angebot und Kostenpunkt
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
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