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Fringe Benefits / Lohnnebenleistungen

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Cafeteria-Ansatz

Rechtsgebiet:
Fringe Benefits / Lohnnebenleistungen
Stichworte:
Fringe Benefits
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Der sog. „Cafeteria-Ansatz“ ist Lösungsansatz, der dem FB-berechtigten Arbeitnehmer insofern ein Gestaltungsrecht (sog. „Cafeteria-Option“) einräumt, die Fringe Benefits (FB) innerhalb einer bestimmten Bandbreite nach den eigenen Bedürfnissen zu individualisieren.

Umgekehrt hat der Arbeitgeber die Möglichkeit, durch sog. „Cafeteria-Pläne“ eine Effektsteigerung ohne Kostenerhöhung zu erzielen:

  • Cafeteria-Pläne im engeren Sinne
    • Optionen im Bereiche Vorsorgeleistungen
  • Cafeteria-Pläne im weiteren Sinne
    • Nutzungswirkungs-Steigerung ohne Mehrkosten
    • Förderung des Unternehmensimages
    • Erweiterung des FB-Programmes
    • Verdeutlichung des FB-Wertes mittels Angebots- und Kostentransparenz

Für die Anwendung von sog. „Cafeteria-Plänen“ sind die entsprechenden Parameter festzusetzen:

  • Parameter
    • Austauschbare Leistungen
      • Anzurechnender Barbetrag je wählbare Leistung
    • Verrechnungspreise oder -modus
      • Bildung von Kostenklassen führen zu einer einfacheren Handhabung
    • Wahlmöglichkeiten
      • Wahlfreiheit des Arbeitnehmers für mehrere FB-Gegenstände
    • Wahlturnus
      • Üblich: 2- bis 5-jähriger Turnus
    • Periodenfixierung
      • Kein Übertrag auf Folgeperiode (nicht bezogene FB-Punkte verfallen)
    • Restsummen
      • Eine Auszahlung von Restsummen ist abzuraten (Verwaltungsaufwand; Missbrauch + Fragen der Gleichbehandlung)
  • Umsetzung
    • Beträchtliche administrativer Aufwand
    • Beteiligung vieler Arbeitnehmer als Voraussetzung
    • Einfache Reglemente zu den Cafeteria-Plänen
    • Wahlmöglichkeiten einschränken

Die Vorteile von „Cafeteria-Modellen“ sind:

  • Bezug von FB nach den persönlichen Wünschen bzw. Bedürfnissen der Arbeitnehmer
  • Feedback zur Attraktivität der FB-Programme
  • Bessere Information über FB-Angebot und Kostenpunkt

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