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Fringe Benefits / Lohnnebenleistungen

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Verbreitung

Rechtsgebiet:
Fringe Benefits / Lohnnebenleistungen
Stichworte:
Fringe Benefits
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Die Unternehmenspraxis, seinen Mitarbeitern Lohnnebenleistungen in Form von Fringe Benefits zu bieten, findet in der Schweiz zunehmende Verbreitung. Gemäss Bundesamtes für Statistik (BFS) erhöhte sich der von Fringe Benefits profitierende Beschäftigtenanteil von 67% im Jahr 2004 auf 78% im Jahr 2010 (vgl. KMU Portal, Mitteilung vom 14.11.2012).

Fringe Benefits sind in allen Wirtschaftszweigen und Branchen anzutreffen.

Gemäss BFS-Statistik präsentierte sich das Fringe Benefits-Ranking wie folgt:

  • Firmenparkplätze (58%)
  • Geschäftsfahrzeuge zum privaten Gebrauch (56%)
  • Mobiltelefone für den Privatgebrauch (46%)
  • überobligatorische Beteiligung an der Zweiten Säule (33%).

Der Bericht des BFS zeigte des Weiteren:

  • steigende Verbreitung von Lohnnebenleistungen mit der Unternehmensgrösse
  •  54 % der Unternehmen gewährte Fringe-Benefits
  • Unternehmen mit 10 bis 250 Beschäftigten: 53%
  • Unternehmen mit 251 bis 499 Beschäftigten: 89%
  • Unternehmen mit mindestens 500 Beschäftigten: 92%.

Der Anteil der Fringe-Benefits am Bruttolohn beträgt bei

  • 59% der Unternehmen: 2% des Bruttolohns (= ca. CHF 128 pro Monat)
  • 26% der Unternehmen: 3% und 5% des Bruttolohns aus (= ca. CHF 192 bis 320 pro Monat)
  • 8% der Unternehmen: 6% und 9% (CHF 385 bis 577 pro Monat)
  • 4% der Unternehmen:  mehr als 10 %.

Das Bundesamt für Statistik hat die Lohnnebenleistungen pro 2010 statistisch erheben lassen:

Lohnnebenleistungen (Fringe Benefits) 2010 | bfs.admin.ch

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