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Fringe Benefits / Lohnnebenleistungen

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Ziele

Rechtsgebiet:
Fringe Benefits / Lohnnebenleistungen
Stichworte:
Arbeitgeber, Arbeitnehmer, Fringe Benefits, Lohnnebenleistungen, Ziele, Zielerreichung
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Herausgeber
Verlag:
LAWMEDIA AG

Fokus Arbeitnehmer

Aus Sicht des FB-begünstigten Arbeitnehmers stehen folgende Ziele im Vordergrund:

  • Erhöhung des frei verfügbaren Einkommens
  • Sicherheitsbedürfnisse
    • finanzielle Vorsorge nach Pensionierung, bei Krankheit, Unfall, Invalidität und Tod
  • Annehmlichkeiten für leitende Angestellte in Beruf und vor allem im Privatbereich
  • Statussymbol
  • Steuereinsparungen
    • früher
      • steuerfreie Leistungen
    • heute
      • weitgehende Erfassung dieser Lohnnebenleistungen durch das 2007 schweiz-weit eingeführte, detailliertere und transparentere Lohnausweisformular

Fokus Arbeitgeber

Aus Sicht des FB-belasteten Arbeitgebers beeinflussen folgende Aspekte die Gewährung:

  • Begrenzung des Kostenblocks „Löhne“
  • Arbeitgeber-Attraktivität
  • Individuelle Lösungen für unterschiedliche Bedürfnisse
  • Unternehmenskultur-Beitrag
  • Mitarbeiterbindung
  • Produktivitätssteigerung
  • Steuerliche Vorteile (FB unterhalb Steuerfreigrenze sind kostengünstiger als eine Lohnerhöhung

Fokus Zielerreichung

Fringe Benefits haben dann Chancen auf Erfolg und Erreichung der Ziele, wenn folgende Aspekte berücksichtigt werden:

  • Fokus auf emotionale Wirkung, Lebensqualität + Work-Life-Balance des Mitarbeiters;
  • Fokus auf Wohlbefinden und die Identifikation mit Job und Unternehmen;
  • Orientierung an den individuellen Mitarbeiterbedürfnissen;
  • Kongruenz mit Unternehmenskultur und HR-Konzept;
  • Eher mittelbare Vorteilsgabe anstatt reine Geldleistungen;
  • Periodische Überprüfung auf Bekanntheit, Nutzen, Wirkung und Akzeptanz von FB.

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    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

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