Begriff: Miete
Miete ist die entgeltliche Überlassung einer Sache zum Gebrauch auf bestimmte oder unbestimmte Zeit (vgl. Art. 253 OR).
Merkmale des Mietverhältnisses
- Gegenstand sind bewegliche und unbewegliche Sachen
- Mieter wird nicht Eigentümer der Sache
- Die Miete ist zwingend entgeltlich (Mietzins)
- Mietvertrag ist formlos gültig
- Miete ist ein sog. Dauerschuldverhältnis
Hier finden Sie folgende allgemeine Informationen zum Mietrecht: