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Geschäftsraummiete / Ladenmiete

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Besondere Bestimmungen im OR zur Geschäftsraummiete

Rechtsgebiet:
Geschäftsraummiete / Ladenmiete
Stichworte:
Geschäftsraummiete / Ladenmiete
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG
  • Es gibt nur wenige Bestimmungen, welche nur für Geschäftsräume gelten (OR 263, OR 266d, OR 268 – 268b, OR 272b)
  • Viele Bestimmungen des Mietrechts gelten nur für Wohn- und Geschäftsräume
    • OR 269 ff. (Schutz vor missbräuchlichen Mietzinsen und anderen missbräuchlichen Forderungen des Vermieters)
    • OR 271 ff. (Kündigungsschutz)
    • Form der Kündigung (OR 266l), usw.

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