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Geschäftsraummiete / Ladenmiete

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Gesetzlicher Inhalt

Rechtsgebiet:
Geschäftsraummiete / Ladenmiete
Stichworte:
Geschäftsraummiete / Ladenmiete
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Retentionsrecht des Vermieters (OR 268-268b)

  • Faustpfand des Vermieters, welches sich im Besitz des Mieters befindet
  • Retentionsgegenstand bilden die zur Benutzung oder Einrichtung des Mietobjektes gehörenden beweglichen Sachen (z.B. Inneneinrichtung des Mieters, gelagerte Waren, etc.), welche einen direkten Bezug zum Gebrauch des Mietobjektes haben
  • Retentionsforderung sind die offenen Mietzinse inkl. Nebenkosten für das verfallene Jahr und den laufenden Halbjahreszins
  • Verfahren
    • Retentionsbegehren beim Betreibungsamt am Ort des Mietobjektes
    • Aufnahme des Retentionsverzeichnisses durch Betreibungsamt
    • Vermieter muss innert 10 Tagen den Mieter auf Pfandverwertung betreiben
    • erhebt der Mieter Rechtsvorschlag, muss der Vermieter wiederum innert 10 Tagen die Rechtsöffnung verlangen resp. Anerkennungsklage erheben
  • vgl. Schema Retentionsrecht des Vermieters von Geschäftsräumen (PDF, 152 KB)

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