- das gekoppelte Rechtsgeschäft entfaltet keinerlei Wirkung
- der Mieter kann sich jederzeit auf die Nichtigkeit berufen; die Nichtigkeit ist von Amtes wegen zu beachten
- Sachleistungen können über Vindikations- (ZGB 641) oder Grundbuchberichtigungsklage zurückgefordert werden
- Geldleistungen können nach OR 62 ff. zurückgefordert werden
- d.h. innert einem Jahr ab Kenntnis der Nichtigkeit resp. 10 Jahre ab Abschluss des Koppelungsgeschäftes
- der Mietvertrag bleibt bestehen
Das könnte Sie auch noch interessieren:
-
Autoren:Wertvermehrende InvestitionenEinleitung: Wertvermehrende InvestitionenAutoren:MieterwechselEinleitung zum MieterwechselAutoren:AnfangsmietzinsEinleitung zum AnfangsmietzinsAutoren:MietzinsEinleitung zum Mietzins / MietzinseAutoren:ReferenzzinssatzEinleitung zum Referenzzinssatz SchweizAutoren:MietprozessEinleitung zum Mietprozess / Mietrechtlich...
Vorbehalt / Disclaimer
Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.
Urheber- und Verlagsrechte
Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.
Autoren / Herausgeber
Fraumünsterstrasse 29
CH-8001 Zürich
Dienstleistungen
- Arbeitsrecht / Öffentliches Personalrecht
- Architektenrecht
- Autorecht
- Baurecht / Planungsrecht
- Bankenrecht
- Compliance- / Risk-Management
- E-Commerce
- Enteignungsrecht
- Erbrecht
- Familienrecht (Eherecht, Kindsrecht, Erwachsenenschutz)
- Finanzmarktrecht
- Gesellschaftsrecht
- Haftpflichtrecht
- Handelsrecht (allgemein)
- Immaterialgüterrecht
- Immobiliarsachenrecht
- Internationales Recht
- Kunstrecht
- Medienrecht / Werberecht
- Mietrecht / Pachtrecht
- Notariats-Service
- Produktehaftpflichtrecht
- Prozessführung / ADR / Schiedsgerichtsbarkeit
- Restrukturierung / Unternehmenssanierung
- Schuldbetreibungsrecht / Konkursrecht
- Steuerrecht / Abgaberecht
- Strafrecht allgemein
- Strassenverkehrsrecht
- Technologie
- Telekommunikationsrecht
- Umweltrecht
- Unternehmensstrafrecht
- Versicherungsrecht
- Vertragsrecht allgemein
- Vertriebsrecht
- Verwaltungsrecht
- Wettbewerbsrecht
- Werkvertragsrecht
- Wirtschaftsstrafrecht / Korruptionsstrafrecht