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Geschäftsraummiete / Ladenmiete

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Folgen der Nichtigkeit des Koppelungsgeschäfts

Rechtsgebiet:
Geschäftsraummiete / Ladenmiete
Stichworte:
Geschäftsraummiete / Ladenmiete
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG
  • das gekoppelte Rechtsgeschäft entfaltet keinerlei Wirkung
    • der Mieter kann sich jederzeit auf die Nichtigkeit berufen; die Nichtigkeit ist von Amtes wegen zu beachten
    • Sachleistungen können über Vindikations- (ZGB 641) oder Grundbuchberichtigungsklage zurückgefordert werden
    • Geldleistungen können nach OR 62 ff. zurückgefordert werden
    • d.h. innert einem Jahr ab Kenntnis der Nichtigkeit resp. 10 Jahre ab Abschluss des Koppelungsgeschäftes
  • der Mietvertrag bleibt bestehen

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    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

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    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

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