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Geschäftsraummiete / Ladenmiete

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Zulässigkeit von Schlüsselgeldvereinbarungen

Rechtsgebiet:
Geschäftsraummiete / Ladenmiete
Stichworte:
Geschäftsraummiete / Ladenmiete
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG
  • unzulässig sind Schlüsselgeldvereinbarungen zwischen dem Vermieter und dem neuen Mieter
    • wird trotzdem ein Schlüsselgeld vereinbart, handelt es sich um ein nichtiges Koppelungsgeschäft
    • der Mietvertrag bleibt bestehen; das Koppelungsgeschäft ist nichtig (d.h. wird als nichtexistent betrachtet)
    • der neue Mieter kann das Schlüsselgeld grundsätzlich jederzeit zurückverlangen
  • unzulässig sind Schlüsselgeldvereinbarungen zwischen dem bestehenden und dem neuen Mieter, wenn der Vermieter von der Schlüsselvereinbarung weiss und direkt davon profitiert
    • unzulässig wäre es also, wenn der Vermieter nur (aber immerhin) einen Teil des Schlüsselgeldes erhält
  • zulässig sind Schlüsselgeldvereinbarungen zwischen dem aktuellen Mieter und dem neuen Mieter, wenn der Vermieter vom Schlüsselgeld nichts weiss und ihm nicht zustimmt
    • die Höhe kann frei vereinbart werden
  • umstritten ist, ob Schlüsselgeldvereinbarungen zwischen dem bestehenden und dem neuen Mieter zulässig sind, wenn der Vermieter von der Schlüsselvereinbarung weiss, aber selber nicht direkt davon profitiert
    • wird hier ein Schlüsselgeld vereinbart, kann es zu Rückforderungsansprüchen des neuen Mieters gegenüber dem ehemaligen Mieter kommen
    • allenfalls muss die Berufung des ehemaligen Mieters auf den Rückforderungsanspruch als missbräuchlich eingeschätzt werden, nämlich wenn
      • wenn beide Parteien sich bei Vereinbarung des Schlüsselgeldes über die Problematik von OR 254 bewusst waren
      • in der Folge beide Parteien die Vereinbarung freiwillig und irrtumsfrei erfüllt haben

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