Die Verfügungsbeschränkung zielt auf einen mehrfachen Schutz des Antragstellers:
Begriff
- Verfügungsbeschränkung = Vormerkung zur Sicherung strittiger oder vollziehbarer Ansprüche
Grundlage
Rechtsbehelf
- Gesuch um gerichtliche Anordnung einer Verfügungsbeschränkung
Rechtsgrund / Vormerkungsanordnung
- Amtliche Anordnung oder
- Richterlicher, vollstreckbarer vorläufiger Entscheid
Sicherungsgegenstand
- Persönlicher Anspruch auf Änderung eines Grundbucheintrags
Sicherungsziele
- Verhinderung der Disposition durch den Verpflichteten, zum Nachteil des Antragstellers
- Datumssicherung
Vormerkungswirkung
- Datumsicherung der Anspruchseinschreibung im Range der dinglichen Sicherheit (Alterspriorität)
Weitere Detailinformationen
Literatur
- STAIBLE DOMINIC / VOGT BEAT, Grundbuchsperren, in: ZBGR 98 (2017) S. 213 ff.
Judikatur
- BGE 104 II 170 ff.
- BGE 120 Ia 240 ff.
- BGE 5P.195/2004
Weiterführende Informationen
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