Die Vormerkung einer Verfügungsbeschränkung zielt auf eine Sicherung eines persönlichen Anspruchs auf Änderung eines Grundbucheintrags:
Definition
- Vormerkung zur Sicherung strittiger oder vollziehbarer Ansprüche
Gesetzliche Grundlage
Sicherungsgegenstand
Persönlicher (obligatorischer) Anspruch auf Änderung eines Grundbucheintrages
- Anwendungsbeispiele
- Anspruch auf Eigentumsübertragung gestützt auf einen Grundstückkaufvertrag
- Anspruch auf Eintragung einer Dienstbarkeit gestützt auf einen Dienstbarkeitsvertrag
- Anspruch auf Eintragung eines Grundpfandrechtes gestützt auf einen Pfandvertrag
Prozessgegenstand
- Gestaltungsklage oder Leistungsklage auf eine Sachleistung
- Unzulässige Begehren
- Forderungsklage
- Richterliche Verbote an den Grundeigentümer,
- über das Grundstück ohne Zustimmung des Klägers zu verfügen (vgl. KGer FR, in: ZBGR 1963, S. 140)
- Vgl. auch Abgrenzung Kanzleisperre (Grundbuchsperre)
- auf Unterlassung der Neubegründung, Übertragung, Änderung oder Aufhebung dinglicher Rechte oder einer Vormerkung an einem Grundstück
- über das Grundstück ohne Zustimmung des Klägers zu verfügen (vgl. KGer FR, in: ZBGR 1963, S. 140)
Sicherungsziel
- Hinderung des Verpflichteten, durch Verfügung zugunsten Dritter die spätere Erfüllung seiner Verpflichtungen vereiteln zu können
Rechtsgrund / Vormerkungsanordnung
- Amtliche Anordnung oder richterlicher, vollstreckbarer vorläufiger Entscheid
Vormerkungsdauer
- unbefristet
Vormerkungswirkung
- Sicherung des Anspruchseinschreibung im Range der dinglichen Sicherheit
Ergänzende Bemerkung
- Entstehung des mit der Vormerkung gesicherten Rechts
- mit der Eintragung
- mit Eintritt der Rechtskraft des Gestaltungsurteils
Literatur
- HOMBERGER ARTHUR, ZK, N 21 zu ZGB 960