Einleitung
Im Immobiliarsachenrecht ist das Kausalitätsprinzip ausdrücklich im Gesetz (ZGB 974 Abs. 2) festgehalten (siehe Box).
Nachfolgend soll näher auf das dem Vertrauensprinzip entspringende Kausalitätsprinzip eingegangen werden:
Das Kausalitätsprinzip ist auch im Rechtsverkehr über bewegliche Sachen (Fahrnis) anzuwenden, obwohl es im Gesetz nicht ausdrücklich vorgesehen ist; mit diesem einleitenden Hinweis muss es sein Bewenden haben, da das Fahrnissachenrecht nicht Gegenstand der vorliegenden Website ist.
Der Gegensatz:
Das Abstraktionsprinzip ist der anlässlich der Verfügung über Forderungen und Rechte anwendbare Grundsatz, wonach die Abtretung (Verfügungsgeschäft) unabhängig von der Gültigkeit des Verpflichtungsgeschäfts wirksam ist; die Einzelheiten sind beschrieben unter:
Art. 974 Abs. 2 ZGB
Ungerechtfertigt ist der Eintrag, der ohne Rechtsgrund oder aus einem unverbindlichen Rechtsgeschäft erfolgt ist.
Literatur
- MEIER-HAYOZ ARTHUR, Berner Kommentar zum ZGB, Syst. Teil N 88 ff.
- REY HEINZ, Die Grundlagen des Sachenrechts und das Eigentum, Grundriss des schweizerischen Sachenrechts, Band I, Bern 1991, Rz 347 ff.
Judikatur
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.