Die wesentlichen Inhaltspunkte sind:
- Verpflichtung des Verpächters, dem Pächter eine nutzbare Sache oder ein nutzbares Recht zum Gebrauch und zum Bezug der Früchte oder Erträgnisse zu überlassen
- Verpflichtung des Pächters, dafür dem Verpächter einen Pachtzins zu bezahlen
In der Regel zählen folgende Punkte zum weiteren Vertragsinhalt:
- Pachtzweck / Bewirtschaftungspflicht
- Pachtbeginn und –dauer
- Übergabe des Pachtobjektes
- Belastungen und Steuern
- Unterhalt
- Unterpacht / Übertragung des Pachtverhältnisses auf Dritte
- Vormerkung im Grundbuch (OR 290 lit. c)
- Retentionsrecht
- Sicherheiten
- Beendigung der Pacht / Rückgabe des Pachtobjektes
- Weitere Bestimmungen (Standardklauseln)
- Schriftformvorbehalt
- Anwendbares Recht
- Gerichtsstand
- Salvatorische Klausel
Weiterführende Informationen
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
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