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Vertragsmanagement

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Kausale und abstrakte Geschäfte

Rechtsgebiet:
Vertragsmanagement
Stichworte:
Vertragsmanagement
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Kausale Geschäfte

Kausale Rechtsgeschäfte sind solche, bei denen der Rechtsgrund der Zuwendung zum Inhalt des Geschäfts gehört. Die meisten Verpflichtungsgeschäfte zählen hierzu, zum Beispiel auch der:

  • Kaufvertrag
    • Leistung (Anspruch des Käufers auf Leistung des Kaufsgegenstandes durch Übergabe und Eigentumsverschaffung)
    • Gegenleistung (Anspruch des Verkäufers auf Kaufpreiszahlung)

Kausal sd nach schweizerischer Rechtsauffassung die Verfügungsgeschäfte betreffend

  • Fahrnis
  • Grundstücke

Abstrakte Geschäfte

Abstrakte Rechtsgeschäfte sind solche, die vom Rechtsgrund der Zuwendung losgelöst sind. Im Gegensatz zu den kausalen Rechtsgeschäften gehört der Rechtsgrund nicht zum Inhalt des Geschäfts:

  • Abstrakte Verpflichtungsgeschäfte
    • zB Wechselgeschäfte (OR 1007)
    • zB Checkgeschäfte (OR 1146)
  • Abstrakte Verfügungsgeschäfte
    • zB Zession (Abtretung)

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