Kausale Geschäfte
Kausale Rechtsgeschäfte sind solche, bei denen der Rechtsgrund der Zuwendung zum Inhalt des Geschäfts gehört. Die meisten Verpflichtungsgeschäfte zählen hierzu, zum Beispiel auch der:
- Kaufvertrag
- Leistung (Anspruch des Käufers auf Leistung des Kaufsgegenstandes durch Übergabe und Eigentumsverschaffung)
- Gegenleistung (Anspruch des Verkäufers auf Kaufpreiszahlung)
Kausal sd nach schweizerischer Rechtsauffassung die Verfügungsgeschäfte betreffend
- Fahrnis
- Grundstücke
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Abstrakte Geschäfte
Abstrakte Rechtsgeschäfte sind solche, die vom Rechtsgrund der Zuwendung losgelöst sind. Im Gegensatz zu den kausalen Rechtsgeschäften gehört der Rechtsgrund nicht zum Inhalt des Geschäfts:
- Abstrakte Verpflichtungsgeschäfte
- zB Wechselgeschäfte (OR 1007)
- zB Checkgeschäfte (OR 1146)
- Abstrakte Verfügungsgeschäfte
- zB Zession (Abtretung)
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