Verpflichtungsgeschäfte
Das Verpflichtungsgeschäft begründet zwischen den Parteien ein Schuldverhältnis, welches sich auf eine künftige Leistung richtet. Solche Schuldverträge können sein:
- Zweiseitige Rechtsgeschäfte
- Kauf (OR 184 ff.)
- Arbeitsvertrag (OR 319)
- Werkvertrag (OR 363)
- Einseitige Rechtsgeschäfte
- Auslobung (OR 8)
- Schadloshaltungsversprechen zugunsten unbestimmter Geschädigter
- auch BGE 112 II 503 ff.
Verfügungsgeschäfte
Das Verfügungsgeschäft ändert sofort und endgültig zugunsten eines Andern den Bestand bzw. den Inhalt eines Recht, welches bisher dem Erklärenden zustand. Beispiele:
- Eigentumsübertragung
- OR 184
- immobilienpaket.ch/terminstruktur/
- Aufhebung einer Forderung
- OR 115
- schulderlass.ch/begriff-grundlagen
- Bestellung eines Pfandrechts
- ZGB 973
- grundpfandrecht.ch/vertragliche-grundpfandrechte/pfandvertrag
- grundpfandrecht.ch/vertragliche-grundpfandrechte/grundbucheintrag
Bei entsprechender Ausgestaltung auch:
- Abtretung / Zession (OR 164)
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