Der Franchisevertrag (auch Konzessionsverkauf genannt) ist ein sog. Innominatkontrakt, bei dem der Franchisegeber dem Franchisenehmer sein Geschäftskonzept gegen Entgelt zur Nutzung, hier bei der konkreten Hotelimmobilie, zur Verfügung stellt. Der Franchisevertrag enthält Komponenten des Kaufs, des einfachen Auftrags, des Markenrechts und ggf. weiterer Rechtsinstitute.
Das Konzept wird auch als sog. hybride Verkaufsform bezeichnet.
Das Geschäfts- bzw. Organisationskonzept umfasst in der Regel
- Nutzung des internationalen Buchungssystems
- Markennutzung (örtlich und sachlich limitierte Markenlizenz)
- Betriebs- und Vertriebs know how
- Schulung von Management und Servicepersonal
Dieses Geschäftsmodell generiert deutlich höhere Umsätze.
Vertrags-Kombinationen
In der Individual-Hotellerie finden nur die Nutzungsverträge (Mietvertrag, Pachtvertrag, Managementvertrag) Anwendung.
Hotelketten und unabhängige Hoteliers, die sich die Kettenhotellerie zunutze machen wollen, schliessen nebst des Nutzungsvertrages ein Franchisevertrag ab.
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
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