LAWINFO

Hotelimmobilien

QR Code

Gegenüberstellung Pachtvertrag / Managementvertrag

Rechtsgebiet:
Hotelimmobilien
Stichworte:
Hotelimmobilien
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Unterschiede Pachtvertrag / Managementvertrag

Gegenstand aus Sicht des Hotelinvestors

Pachtvertrag

Managementvertrag

Betriebsführung Pächter Hotelinvestor
Finanziell (Kapitaleinsatz) beim Pächter beim Hotelinvestor
Verhältnis zu den Gästen (Vertragspartner) Pächter Hotelinvestor, ec. Managementgesellschaft, je nach Organisationsstruktur
Einflussnahme auf den Betrieb Nein Ja
Kündigung des Vertrages bei schlechter Leistung Nein Ja
Unterstützung der Funktionalität für die Beurteilung der Hotelimmobilie als Betriebsliegenschaft
» Hotelimmobilien und Steuern
Nein (Pacht ist der Erlös aus Immobiliennutzung / Steuerbehörden werden auf Betriebsaufgabe schliessen Sachverhaltsabhängig / Umstritten / Vorprüfung bei den Steuerbehörden empfehlenswert

    Kontakt

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Kontakt / Help

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Anrede

    Ihr Vorname*

    Ihr Nachname*

    Firma

    Telefonnummer*

    Betreff (Interessen- / Streitgegenstand)*

    * = Pflichtfelder

    Eine Kopie der Mitteilung geht an die im Feld "E-Mail" angegebene E-Mail-Adresse.

    Vorbehalt / Disclaimer

    Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.

    Urheber- und Verlagsrechte

    Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.