Hotelketten als Hotelbetreiber haben auch für den Hotelinvestoren Vorteile, da die Gäste lieber auf Bekanntes zurückgreifen als die Risiken der Buchung bei einem unbekannten Hotel einzugehen.
- Gäste stellen lieber ab auf:
- bekannte Markenhotels
- weltweiten Verkauf über Buchungssysteme
- infrastrukturelle, betriebliche und Gastro-Standards
- Hotelinvestoren schätzen an Kett-Betreibergesellschaften:
- eingespieltes Management
- Einkaufs- und Kostenvorteile (Skalen- und Verbundvorteile)
- bei der Hotelausrüstung
- bei den Lebensmitteln
- bei Personalschulung und Vertrieb
- Mehrumsatz dank Kettenzugehörigkeit
- Refinanzierungsvorteile bei Banken
- Ausgleich von Renditeschwankungen einzelner Hotels
- Diversifikation des Risikoprofils.
Nachteile von Ketten-Betreibergesellschaften:
- Standardisierung reduziert
- Individualität
- Kundenorientierung
- Es gehen dem Haus verloren
- die Unverwechselbarkeit
- ein allenfalls vorher vorhandenes Alleinstellungsmerkmal
- Gebäudeflexibilitätswünsche des Hoteleigners stehen oft im Widerspruch zu den Standardisierungsbedingungen von Ketten-Betreibergesellschaften
Das könnte Sie auch noch interessieren:
-
Autoren:Leerstand von ImmobilienEinleitung zum Leerstand von ImmobilienAutoren:GrundpfandverschreibungEinleitung zur GrundpfandverschreibungAutoren:Nachbarrecht / Nachbarschaftsrec...Einleitung zum Thema Nachbarrecht / Nachba...Autoren:ImmobiliengesellschaftEinleitung zur ImmobiliengesellschaftAutoren:GrundbuchrechtEinleitung zum GrundbuchrechtAutoren:Immobilien TransaktionenEinleitung zu Immobilien Transaktionen
Vorbehalt / Disclaimer
Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.
Urheber- und Verlagsrechte
Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.
Autoren / Herausgeber
Fraumünsterstrasse 29
CH-8001 Zürich
Dienstleistungen
- Arbeitsrecht / Öffentliches Personalrecht
- Architektenrecht
- Autorecht
- Baurecht / Planungsrecht
- Bankenrecht
- Compliance- / Risk-Management
- E-Commerce
- Enteignungsrecht
- Erbrecht
- Familienrecht (Eherecht, Kindsrecht, Erwachsenenschutz)
- Finanzmarktrecht
- Gesellschaftsrecht
- Haftpflichtrecht
- Handelsrecht (allgemein)
- Immaterialgüterrecht
- Immobiliarsachenrecht
- Internationales Recht
- Kunstrecht
- Medienrecht / Werberecht
- Mietrecht / Pachtrecht
- Notariats-Service
- Produktehaftpflichtrecht
- Prozessführung / ADR / Schiedsgerichtsbarkeit
- Restrukturierung / Unternehmenssanierung
- Schuldbetreibungsrecht / Konkursrecht
- Steuerrecht / Abgaberecht
- Strafrecht allgemein
- Strassenverkehrsrecht
- Technologie
- Telekommunikationsrecht
- Umweltrecht
- Unternehmensstrafrecht
- Versicherungsrecht
- Vertragsrecht allgemein
- Vertriebsrecht
- Verwaltungsrecht
- Wettbewerbsrecht
- Werkvertragsrecht
- Wirtschaftsstrafrecht / Korruptionsstrafrecht