Keine Hotelimmobilien-Transaktion ohne Due Diligence:
- Käufer-Due Diligence (Purchaser Due Diligence)
- Verkäufer-Due Diligence (Vendor Due Diligence)
Ein mit allen relevanten Unterlagen und Informationen aufbereiteter Data Room vereinfacht und beschleunigt den Verkaufsprozess. Es sind nicht nur kaufpreisrelevante Informationen wie Unterlagen aus einem Gerichtsprozess (zB Werkeigentümerhaftung für verletzten Gast), Verfügungen betreffend amtliche Auflagen (zB Hygiene, Feuerpolizei, Beförderungsanlagen, Nachanlieferungsverbot) uam offenzulegen, sondern – sofern und soweit möglich – auch zu allen anderen wichtigen früheren oder hängigen Pendenzen aus dem Hotelbetrieb (zB rechtsrelevanter Korrespondenzverkehr mit dem Betreiber). Sonst läuft der Verkäufer Gefahr, dass der Käufer nach Objektantritt eine Kaufpreisreduktion verlangt bzw. die Auszahlung eines allfälligen escrows blockiert, um einen Teilbetrag seiner Escrow-Einzahlung auf dem Verhandlungs- oder Prozessweg zurückführen zu können. Um später nicht Diskussionen über Daten-Vollständigkeit bzw. –Vorhandensein führen zu müssen, empfiehlt sich ein passwortgeschützter digitaler Datenraum (CD oder Internet).
Due Diligence
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.