EU- und EFTA-Staatsangehörige
Die gewerbsmässige Maklertätigkeit in der Schweiz löst für den Makler folgende Pflichten aus:
- Ab 8 Werktage für EU- und EFTA-Bürger
- Meldepflicht
- Ab 90 Tagen für EU-Bürger
- Bewilligungspflicht
- Voraussetzung:
- Anknüpfung an eine in der Schweiz ansässige Organisation.
Es ist von den EU- und EFTA-Bürger um eine Aufenthaltsbewilligung nachzusuchen, in welcher die Arbeitsbewilligung enthalten sein wird, sofern die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt werden.
Gängige Bewilligungstypen
- L: Kurzaufenthaltsbewilligung (120 Tage bis 1 Jahr)
- G: Grenzgängerbewilligung
- B: Bewilligung bis 5 Jahre
Weiterführende Informationen
Übrige Staatsangehörige
Diese benötigen ab dem ersten Tätigkeitstag eine Arbeits- und Aufenthaltsbewilligung.
Hinweis
Die Bearbeitungsdauer der Bewilligungsbehörden kann 6 Wochen bis 6 Monate dauern. Zudem muss für die Bewilligung eine Kontingentsreserve vorhanden sein.
Weiterführende Informationen
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.
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