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Immobilienmaklerrecht / Maklervertrag

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Zwingendes Recht

Rechtsgebiet:
Immobilienmaklerrecht / Maklervertrag
Stichworte:
Immobilienmaklerrecht, Maklervertrag
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Die Bestimmungen von OR 415 und OR 417 sind zwingend. Es handelt sich dabei um Schutzvorschriften zu Gunsten des Auftraggebers. Die Freiheit der Parteien zur Ausgestaltung des Maklervertrages wird dadurch eingeschränkt.

Die Nichtbeachtung dieser Vorschriften lassen den Vertrag nicht schlechterdings unwirksam werden. Die Nichtbeachtung kann jedoch zur Folge haben, dass der Makler seinen Provisionsanspruch verwirkt (Doppelmäkelei) oder dass der Auftraggeber die Provision vom Richter herabsetzen lassen kann (unverhältnismässige Provision).

Im kantonalen Recht finden sich weitere zwingende Bestimmungen.

Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.

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