Einleitung
Die Struktur der Immobilienaktiengesellschaft präsentiert sich wie folgt:
- Aktiengesellschaft (nach den Regeln des Aktienrechts [OR 620 ff.])
- AK = CHF 100‘000
- Liberierung = CHF 50‘000 bei Vorhandensein von Namenaktien
- Teilhaber = Aktionäre
- Zweck = Erwerb, Halten, Verwalten und Veräusserung von Immobilien
- Eigene Rechtspersönlichkeit
- Verwaltung durch Fondsleitung
Nachfolgend geben wir Ihnen zur Rechtsform der Immobilienaktiengesellschaft (Immobilien-AG) einen kurzen Überblick:
» Bedeutung und Erscheinungsformen
» KAG- bzw. BankG-Unterstellung?
» Aktien
» Steuern
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