Die Struktur des vertraglichen Immobilienfonds präsentiert sich wie folgt:
- Fondsvertrag (Kollektivanlagevertrag) zwischen Anlegern und Fondleitung sowie Depotbank
- Verwaltung durch Fondsleitung (= AG mit Hauptzweck „Ausübung des Fondszwecks“)
- Zeichnung von Fondsanteilen gibt dem Anleger gegenüber der Fondsleitung einen Anspruch
- auf Beteiligung am (Sonder-)Vermögen
- auf Ertrag des Anlagefonds
- Keine eigene Rechtspersönlichkeit (Sondervermögen)
Nachfolgend geben wir Ihnen zur Rechtsform der Immobilienfonds einen kurzen Überblick:
» Prospekt und Publikationspflicht
» Anleger
» Mindestvermögen / Liquidität
» Handel in Immobilienfonds-Anteilen
» Steuern
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.
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