Privatpersonen
- Konkurseröffnung
- Publikation im SHAB
- Verschlechterung der Bonität
- Einstellung aller Betreibungen und Pfändungen
- Ende des Zinslaufs
- Verteilung des Erlöses an die Gläubiger
- Ausstellung von Konkursverlustscheinen
- Einrede „kein neues Vermögen“ bei erneuter Betreibung für gleiche Schulden
Juristische Personen
- Konkurseröffnung und damit Auflösung der juristischen Person
- Publikation im SHAB
- Einstellung aller Betreibungen und Pfändungen
- Allenfalls Auslösung von allfälligen Nachschusspflichten (möglich bei GmbH, Genossenschaft, Verein)
- Allenfalls persönliche Haftung (möglich bei Genossenschaft, Verein, Kollektiv- und Kommanditgesellschaft)
- Verteilung des Erlöses an die Gläubiger
- Wird der Konkurs mangels Aktiven eingestellt, wird die Gesellschaft nach drei Monaten im Handelsregister gelöscht
- Ausstellung von Bescheinigungen über den Verlust
- Nach Abschluss der konkursamtlichen Liquidation wird die juristische Person im Handelsregister gelöscht
Judikatur
- Insolvenzerklärung kann von den Organen der Schuldnerin zurückgezogen werden
- BGer 5A_625/2016 = BlSchK 2016, 226 ff.
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