LAWINFO

Internationales Erbrecht

QR Code

Schweizerisch-spanischer Doppelbürger mit letztem Wohnsitz/gewöhnlichen Aufenthalt und Vermögen in der Schweiz sowie Ferienhaus in Spanien

Rechtsgebiet:
Internationales Erbrecht
Stichworte:
Internationales Erbrecht
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Aus schweizerischer Sicht

Aus schweizerischer Sicht besteht eine Zuständigkeit der schweizerischen Behörden/Gerichte am letzten schweizerischen Wohnsitz des Erblassers; es wird einzig die spanischer Zuständigkeit für das spanische Grundstück akzeptiert (IPRG 86 Abs. 1 und 2). Die schweizerischen Behörden/Gerichte wenden schweizerisches Erbrecht (Erbstatut) und schweizerischem Verfahrensrecht (Eröffnungsstatut) (IPRG 90 Abs. 1 und 92 Abs. 2). Eine Rechtswahl zugunsten des spanischen Rechts ist aus schweizerischer Sicht ausgeschlossen, denn hierfür müsste der Erblasser Nichtschweizer sein (IPRG 90 Abs. 2 e contrario).

Aus spanischer Sicht

Aus spanischer Sicht besteht für das gesamte Nachlassvermögen, d.h. sowohl für das in Spanien gelegene Grundstück, als auch für das in der Schweiz gelegene Vermögen eine Zuständigkeit der spanischen Behörden/Gerichte (EuErbVO 10 Abs. 1). Diese wenden schweizerisches Erbrecht (Erbstatut) an (EuErbVO 21 Abs. 1), hingegen spanisches Verfahrensrecht (Eröffnungsstatut), womit ein Auseinanderfallen von ius und forum resultiert. Die Rechtswahl (Erbstatut) zugunsten des spanischen Erbrechts als eines der beiden Heimatrechte des Erblassers wird anerkannt (EuErbVO 22 Abs. 1).

Ergebnis

Vorstehende Sachverhalts-Konstellation kann somit zu einem Kompetenzkonflikt und zu einem Forum Running führen und ist im Falle einer Rechtswahl des Erblassers zugunsten des spanischen Rechts gar noch verschärft, denn eine solche Rechtswahl würde zwar in Spanien anerkannt, nicht jedoch in der Schweiz.

Durch geschickte Nachlassplanung wäre zu versuchen, Kompetenzkonflikte und Forum-Running-Gefahren zu beseitigen bzw. zumindest zu reduzieren.

    Kontakt

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Kontakt / Help

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Anrede

    Ihr Vorname*

    Ihr Nachname*

    Firma

    Telefonnummer*

    Betreff (Interessen- / Streitgegenstand)*

    * = Pflichtfelder

    Eine Kopie der Mitteilung geht an die im Feld "E-Mail" angegebene E-Mail-Adresse.

    Vorbehalt / Disclaimer

    Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.

    Urheber- und Verlagsrechte

    Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.