Ob und unter welcher Voraussetzungen eine ausserhalb des konkreten Non-EU-Staates ergangene Entscheidung/Urkunde, im Non-EU-Staat anerkannt und vollstreckt wird, bestimmt sich wiederum nach den konkreten internationalrechtlichen Bestimmungen des betroffenen Non-EU-Staates.
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Internationales Erbrecht
Anerkennung und Vollstreckung ausserhalb des Non-EU-Staates ergangener Entscheidungen/Urkunden im Non-EU-Staat
Datum:
25.10.2017
Update:
12.10.2022
Rechtsgebiet:
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