Bei einer Veränderung des gewöhnlichen Aufenthalts des Verfügenden bzw. des Erbvertragsschliessenden zwischen Verfügungserrichtungs- bzw. Vertragsschluss-Zeitpunkt und Tod kann eine Rechtsspaltung eintreten, da das auf die Rechtsnachfolge anzuwendende Recht (Erbstatut) und das vorgenannte hypothetische Errichtungsstatut auf verschiedene Bestimmungszeitpunkte abstellen (Erbstatut: Todeszeitpunkt; hypothetisches Errichtungsstatut: Zeitpunkt der Verfügungserrichtung). Dies ist bei der Nachlassplanung zu beachten, allenfalls ist eine Rechtswahl zugunsten des Heimatrechtes zu treffen.
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.
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