Das Europäische Parlament und der Europäische Rat haben am 04.07.2012 die Verordnung (EU) Nr. 650/2012 über die Zuständigkeit, das anzuwendende Recht, die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen und die Annahme und Vollstreckung öffentlicher Urkunden in Erbsachen sowie zur Einführung eines Europäischen Nachlasszeugnisses (EuErbVO) verabschiedet.
Achtung
Die EuErbVO ist für EuErbVO-Mitgliedstaaten auch im Rechtsverkehr mit Nichtmitgliedstaaten (Drittstaaten, z.B. Schweiz) zu beachten.
Dies kann je nach Sachverhaltskonstellation zu einem Konflikt mit der Regelung des schweizerischen Internationalen Privatrechts (IPRG) führen und damit zu einem
- Kompetenzkonflikt schweizerischer und ausländischer Behörden
- Forum Running (der Erben) auf ausländische oder schweizerische Gerichte
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.
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