Nach der Prüfung, ob der Non-EU-Staat eine direkte internationale Zuständigkeit seiner Gerichte/Behörden vorsieht und gegebenenfalls, welches materielle Erbrecht (Erbstatut) diese auf den konkreten Fall anwenden, gilt es in einem weiteren Schritt ein Vergleich zur schweizerischen Sicht anzustellen (vgl. „Fokus Schweiz“) und insbesondere zu prüfen, ob dieser Sachverhalt
- zu einem Kompetenzkonflikt führt, wenn nämlich aus Schweizer Sicht die schweizerischen Gerichte/Behörden zuständig sind, aus Sicht des Non-EU-Staates jedoch die Gerichte/Behörden des Non-EU-Staates;
- oder zu einer Nachlassspaltung, wenn die Schweiz für einen Teil des Nachlasses ihre Gerichte/Behörde als zuständig erachtet, der Non-EU-Staat hingegen seine für einen anderen Teil des Nachlasses;
Ein Kompetenzkonflikt kann eine für den Erblasser unerwünschte Forum Running-Gefahr begründen.
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