Ein Nachlasskonflikt liegt vor, wenn sich sowohl die schweizerischen Behörden/Gerichte aufgrund des schweizerischen internationalen Privatrechts (IPRG) als auch die ausländischen Behörden/Gerichte aufgrund ihres internationalen Privatrechts als zuständig erachten. In einer solchen Situation sind die Staaten grundsätzlich nicht verpflichtet, aufeinander Rücksicht zu nehmen; oftmals erfolgt jedoch eine Verständigung der Behörden, um Parallelverfahren und insbesondere sich widersprechende Sachentscheide zu vermeiden. Allenfalls führt eine solche Verständigung zu einer Nachlassspaltung.
Die theoretische Möglichkeit eines Nachlasskonfliktes erschwert jedoch die Nachlassplanung bzw. führt (ohne konkrete erblasserische Massnahmen) zur Unsicherheiten des Erblassers über seinen künftigen Nachlass und/oder der künftigen Nachlassabwicklung. Bei der Nachlassplanung sollte daher versucht werden, sofern und soweit möglich, durch erblasserische Anordnungen in einem Testament oder Erbvertrag (insb. durch Rechts- und/oder Zuständigkeitswahl) und/oder durch faktische Massnahmen (Vermögensabzug bzw. -konzentration) die sachverhaltlichen und rechtlichen Grundlagen eines Nachlasskonfliktes zu beseitigen bzw. zu minimieren.
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.