- Nicht jeder Auslandbezug führt zu einem internationalen Erbrechtsfall mit Anwendung der speziellen Regelungen.
- Einzelne Anknüpfungspunkte (Faktoren) führen zu einem qualifizierten Auslandbezug.
- Diese Anknüpfungspunkte werden für die einzelnen Themen (direkte internationale Zuständigkeit, anwendbares Recht, Anerkennung und Vollstreckung) einzeln festgelegt und müssen einzeln geprüft
- Jeder Staat bestimmt diese Anknüpfungspunkte autonom, ausser ein entsprechender Staatsvertrag liegt vor, wie neuerdings für alle EU-Mitgliedstaaten (mit Ausnahme von Grossbritannien, Irland und Dänemark) aufgrund der Europäischen Erbrechtsverordnung (EuErbVO); aufgrund möglicher unterschiedlicher Anknüpfungspunkte können Nachlasskonflikte entstehen (die Behörden verschiedener Staaten erachten sich von Amtes wegen für die Nachlassabwicklung oder die Gerichte verschiedener Staaten erachten sich für eine erbrechtliche Streitigkeit als zuständig; dies kann die Kläger [i.d.R. Erben] zu einem sog. forum running, d.h. zu einem Rennen auf die Gerichte, veranlassen).
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.