LAWINFO

Kaufvertrag

QR Code

Einzelkauf und Sukzessivliefervertrag

Rechtsgebiet:
Kaufvertrag
Stichworte:
Kaufvertrag
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Ein weiteres Unterscheidungskriterium des Kaufvertrags liegt in der Dauer der ausgetauschten Leistung und der damit verbundenen Abgrenzung zwischen Einzelkauf und Sukzessivliefervertrag:

Einzelkauf

  • Allgemein
    • einmaliger Austausch der Leistungen (Kaufgegenstand gegen Kaufpreisbezahlung)
  • Anwendungsfälle
    • Autokauf
    • Hauskauf

Sukzessivliefervertrag

  • Allgemein
    • Lieferung der Leistung erfolgt zeitlich gestaffelt
    • Lieferung erfolgt in der Regel über eine gewisse Dauer
    • Kaufpreisbezahlung kann ebenfalls in Raten erfolgen
    • Geliefert werden Gattungswaren
  • Besonderheit bei Verzug
    • Verzug des Verkäufers
      • Bei Verzug einer Teillieferung kann der Käufer nach OR 107 ff. bezüglich dieser Teilleistung vorgehen
      • Scheint es Wahrscheinlich, dass spätere Teilleistungen ebenfalls nicht geliefert werden, hat Käufer Recht vom Vertrag zurück zu treten
    • Verzug des Käufers
      • Nimmt der Käufer eine Teilleistung nicht an, gerät er in Gläubigerverzug (OR 91 ff.)
      • Bezahlt er auch den Kaufpreis nicht, gerät er auch in Schuldnerverzug
  • Anwendungsfälle
    • Bierliefervertrag
    • Elektrizitätslieferungsvertrag
    • Gaslieferungsvertrag
    • Zeitungs-Abonnement
    • a.m.

Literatur

  • Koller Alfred, BSK-OR I, 5. Aufl., Basel 2011, N 38 ff. zu Art. 184
  • Müller-Chen Markus / Huguenin Claire, Vertragsverhältnisse Teil 1: Innominatkontrakte, Kauf, Tausch, Schenkung, Miete, Leihe; Art. 184-318 OR, Zürich, 2016, 617 S.
  • Birkhäuser Nicolas / Schmid Ernst F., Schweizer Vertrags-Handbuch, 2. Aufl., Basel 2010, S. 310 ff.

Weiterführende Informationen

    Kontakt

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Kontakt / Help

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Anrede

    Ihr Vorname*

    Ihr Nachname*

    Firma

    Telefonnummer*

    Betreff (Interessen- / Streitgegenstand)*

    * = Pflichtfelder

    Eine Kopie der Mitteilung geht an die im Feld "E-Mail" angegebene E-Mail-Adresse.

    Vorbehalt / Disclaimer

    Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.

    Urheber- und Verlagsrechte

    Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.