LAWINFO

Kaufvertrag

QR Code

Gefahrtragung beim Platzkauf

Rechtsgebiet:
Kaufvertrag
Stichworte:
Kaufvertrag
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Im Gegensatz zum Fernkauf, wo der Käufer die Kaufsache geliefert bekommt, hat der Käufer beim Platzkauf die Kaufsache zu holen:

Begriff

  • Platzkauf =   Kaufsache muss vom Käufer abgeholt werden
  • Es handelt sich um eine Holschuld

Grundlagen

  • OR 74 Abs. 2 Ziffer 2 und 3
  • OR 185

Abgrenzung

  • Versendungskauf
  • Fernkauf / Bringschuld
    • Bei der Bringschuld hat der Verkäufer die Kaufsache dem Käufer zu bringen
      • Leistungserfolg endet bei Bringschuld nicht mit der Versendung, sondern erst wenn Kaufsache beim vereinbarten Erfüllungsort ist

Übergang Gefahrtragung

  • Bei Speziesware
    • Käufer trägt Risiko für den zufälligen Untergang der Sache ab Vertragsschluss  (OR 185 Abs. 1)
      • Kaufsache muss am Erfüllungsort bereitgehalten werden (BGE 128 III 370 E. 4c)
  • Bei Gattungsware
    • Käufer trägt Risiko für den zufälligen Untergang der Sache und somit auch die Preisgefahr ab Ausscheidung der Ware
      •  Aussonderung
        • Messen
        • Wägen
        • Zählen etc.
      • Ausgesonderte Ware muss mindestens von mittlerer Qualität sein
        • Vgl. OR 71 Abs. 2

Rechtsfolgen der Gefahrtragung

  • Gefahr beim Käufer
    • Käufer muss Kaufpreis bezahlen, auch wenn er vom Verkäufer nur den verschlechterten Kaufgegenstand oder bei vollständigem Untergang, den Kaufgegenstand gar nicht erhält
      • Käufer trägt Preisgefahr
    • Verkäufer wird im Fall des zufälligen Untergangs der Sache frei
      • Verkäufer muss keine Nachlieferung vornehmen
  • Gefahr beim Verkäufer
    • der Anspruch auf den Kaufpreis geht mit Kaufsache unter
      • Verkäufer trägt Preisgefahr
    • Wird die Kaufsache zufällig verschlechtert, hat der Käufer die Rechte nach OR 197 ff.

Gesetzestexte

Literatur

  • Koller Alfred, BSK OR-I, 3. Aufl., Basel 2011, N. 29 ff. zu Art. 185
  • Sieber Liliane, Gefahrtragung im Kaufrecht, Diss., Zürich 1993, 115 S.

    Kontakt

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Kontakt / Help

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Anrede

    Ihr Vorname*

    Ihr Nachname*

    Firma

    Telefonnummer*

    Betreff (Interessen- / Streitgegenstand)*

    * = Pflichtfelder

    Eine Kopie der Mitteilung geht an die im Feld "E-Mail" angegebene E-Mail-Adresse.

    Vorbehalt / Disclaimer

    Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.

    Urheber- und Verlagsrechte

    Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.