Spätleistung liegt vor, wenn die eine oder andere Vertragspartei ihre Pflicht bei Fälligkeit der Leistung nicht erfüllt, obwohl die Leistungserbringung nach wie vor möglich wäre. Bei der Späterfüllung muss zwischen dem Schuldnerverzug und dem Gläubigerverzug unterschieden werden. Beide Verzugsarten werden nachfolgend dargestellt.
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
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