Einleitung
Vertragsklauseln sind genau definierte Einzelbestimmungen innerhalb eines Vertrags. Unter dem Titel „Standardklauseln“ wird auf folgende Klauseln einzeln näher eingegangen:
Was die Form von Verträgen betrifft, schreibt das Gesetz nur in relativ wenigen Fällen die einfache oder die qualifizierte Schriftlichkeit, letzteres beispielsweise bei Grundstückkaufverträgen, vor.
Bereits aus Beweisgründen empfiehlt sich jedoch immer die Verschriftlichung von Vertragsinhalten.
In diesem Zusammenhang hat die Jurisprudenz u.a. auch standardisierte Vertragsklauseln, wie sie nachfolgend erläutert werden, entwickelt.
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
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