Checkliste Liquidationsablauf Kollektivgesellschaft (KLG)
In der Regel ist der Liquidationsablauf wie folgt zu gestalten:
- Eintragung der Auflösung im HR
- Beendigung der laufenden Geschäfte
- Erfüllung laufende Rechtsgeschäfte
- Löschung Zweigniederlassung
- Erfüllung der Verpflichtungen der aufgelösten Gesellschaft
- Arbeitsverträge / Kündigung / Abfindungen / Sozialversicherungshinweise
- Mietverträge / Geschäftsraumübergabe / Inkasso Mietzinsinkasso
- Einziehung von Forderungen
- Prozessführung und Abschluss von Vergleichen bzw. Schiedsverträgen
- Eingehung von neuen Geschäften, soweit dies die Liquidation erfordert
- Vermögensversilberung, soweit es die Auseinandersetzung verlangt
- Freihandverkauf
- Verkauf Maschinen und Anlagen
- Lagerliquidation
- Verkauf Betriebseinrichtung
- Verkauf Fahrzeuge
- Verkauf Büroeinrichtung
- Immobilien
- Urheberrechte
- Versteigerung
- ev. körperliche Teilung der Gegenstände bei Einigung der Gesellschafter
- Freihandverkauf
- Bezahlung der Schulden aus dem gemeinschaftlichen Vermögen
- Ersatz der Auslagen und Verwendungen der einzelnen Gesellschafter
- Rückerstattung der Einlagen an die Gesellschafter
- Kalkulatorische Bestimmung des Abrechnungsergebnisses
- Überschuss
- Verteilung als Gewinn an die Gesellschafter
- Fehlbetrag
- Tragung des Verlusts durch die Gesellschafter
- Überschuss
- Verteilung im Falle eines Überschusses
- Rückzahlung der Kapitaleinlagen an die Gesellschafter
- Entrichtung der Zinsen für die Liquidationszeit
- Verteilung des Saldos nach Kapitaleinlagenrückzahlung und Zinsentilgungan die Gesellschafter
- nach Massgabe des Gesellschaftsvertrages
- ohne Abrede im Gesellschaftsvertrag nach den Regeln der Gewinnbeteiligung und, wenn eine solche Abrede fehlt, „nach Köpfen“
- mit ev. Abschlagszahlung („vorläufige Verteilung“ mit gewissem Rückbehalt zur Deckung noch nicht fälliger oder streitiger Verbindlichkeiten)
- nach Massgabe des Gesellschaftsvertrages
- Löschung der KLG im Handelsregister
Weiterführende Informationen
» Liquidation einer Kollektivgesellschaft
» Selbständigerwerbende: Steuererleichterung bei Liquidation